geschäftsführender Vorstand
erweiterter Vorstand / Beisitzer
in weiteren Funktionen (ohne Stimmrecht)
ParteiVertreter (ohne Stimmrecht)
Die Bürgergemeinschaft ist überparteilich.
Es obliegt den Parteien, Delegierte zu entsenden.
Es obliegt den Parteien, Delegierte zu entsenden.