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Der Verein Bürgergemeinschaft Köln-Brück e.V. ist laut Freistellungsbescheid des Finanzamts Köln-Porz nach § 5 Abs. 1 Ziffer 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der der Körperschaftssteuer befreit. Spenden an die Bürgergemeinschaft Köln-Brück e.V. sind gemäß §10 b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne §§ 51 ff. AO verwendet wird.
Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 300 Euro je Einzelzahlung ist in der Regel keine formale Zuwendungsbescheinigung erforderlich. Für das Finanzamt reicht ein einfacher Nachweis z.B. Ausdruck der Abbuchungsbestätigung oder Kontoauszug. Solltest Du dennoch eine Zuwendungsbescheinigung habel wollen, so kontaktieren uns bitte unter [email protected].
Wir garantieren den verantwortungsvollen Einsatz Ihrer Spende in der Durchführung unserer Projekte.
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Volksbank Köln-Bonn eG
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